3.1. Vom Nutzer der Beherbungsdienstleistung
- Familien- und Vorname,
- Geburtstname,
- Geburtsort und -datum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit
- Familien- und Vorname der Mutter0000,
- Identifikationsdaten des Personalausweises, bzw. des Reisedokuments, bei
Drittstaatsangehörigen Nummer des Visums oder Aufenthaltsgenehmigung, Datum und Ort der Einreise,
3.2. Addresse der Beherbergungsdienstleistung, Anfangs- und voraussichtliches Enddatum der Nutzung der Unterkunft,
3.3. PKW- Kennzichen
3.4. Telefonnummer
3.5. E-Mail-Adresse
3.6. Anzahl bisheriger Aufenthalte(Anmeldung ins Stammgastprogramm)
3.7. Daten der Zimmerkartebenutzung
3.8. Information bzgl. einer Lebensmittelallergie
- Die Dienstleistung des Datenverwalters kann vom Betroffenen nicht in Anspruch genommen werden, so findet keine Datenverwaltung statt.
7.1.
Die Übermittlung der Daten gemäß Punkt 3.1. und 3.2. erfolgt an das Ungarische Tourismusbüro als Tourismus-Hosting-Dienstleister, das das System VIZA (Guest Information Closed Database) betreibt, und das hinsichtlich der eingehenden Daten der Datenverwalter des Unterkunftsanbieters ist.
In dieser Funktion geht die Ungarische Tourismusamt als Datenverarbeiter wie folgt vor:
1. Die Verarbeitung der Gästedaten erfolgt ausschließlich nach Anweisungen des Beherbergungsbetriebes, diesbezüglich dürfen nur Tätigkeiten gemäß des Tourismusgesetzes und der Regierungsverordnung über die staatlichen Aufgaben zur Entwicklung touristischer Gebiete 235/2019. (X.15.) 14.§ durchgeführt werden.
2. Stellt sicher, dass seine Mitarbeiter, die Aufgaben im Zusammenhang mit den Aufgaben des Beherbergungsbetriebes wahrnehmen, zur Verschwiegenheitspflicht in Bezug auf die Daten der Gäste verpflichtet sind;
3. Unter Berücksichtigung des Stands von Wissenschaft und Technik und der Kosten der Umsetzung, sowie der Art, des Umfangs, der Umstände und Zwecke der Datenverwaltung, sowie der unterschiedlichen Wahrscheinlichkeit und Schwere der Gefährdung der Rechte und Freiheiten natürlicher Personen, setzt geeignete technische und organisatorische Maßnahmen um, um sicherzustellen, dass ein dem Risikograd der Verschlüsselung entsprechendes Maß an Datensicherheit gewährleistet ist, und stellt so sicher, dass seine Mitarbeiter keinen Zugriff auf Gästedaten haben;
4. Darf ohne vorherige schriftliche Genehmigung des Beherbergungsbetriebes keine weiteren Auftragsverarbeiter einsetzen;
5. Hilft dem Beherbergungsbetrieb unter Berücksichtigung der Art der Datenverwaltung mit geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen so weit wie möglich dabei, seinen Pflichten im Zusammenhang mit der Ausübung der Rechte der betroffenen Person nachzukommen;
6. Unterstützt den Beherbergungsbetrieb – unter Berücksichtigung der Art der Datenverwaltung und der dem Datenverarbeiter zur Verfügung stehenden Informationen – bei der Erfüllung der Verpflichtungen hinsichtlich der Sicherheit der Datenverwaltung und der Bewältigung möglicher Vorfälle;
7. Handelt nach Beendigung des Datenverarbeitungsrechtsverhältnisses in Bezug auf die Daten des Gastes und deren Kopien nach den Weisungen des Beherbergers, es sei denn, dass das Gesetz oder ein zwingender Rechtsakt der Europäischen Union eine weitere Speicherung der Gastdaten vorschreibt;
8. Stellt dem Beherbergungsbetrieb alle Informationen zur Verfügung, die zur Überprüfung der Erfüllung der im Datenverarbeitungsrechtsverhältnis festgelegten Pflichten erforderlich sind und die auch die Prüfung durch den Beherbergungsbetrieb oder eine von ihm beauftragte Person ermöglichen und erleichtern, inklusive Vor-Ort-Inspektionen;
9. Informiert den Beherbergungsbetrieb unverzüglich, wenn er der Ansicht ist, dass eine seiner Anweisungen gegen die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten verstößt
Auf Grundlage einer gesetzlichen Erlaubnis können die im VIZA-System gespeicherten verschlüsselten Daten gezielt und ausschließlich von der Polizei über ein IT-Tool durchsucht werden. Eine Durchsuchung kann zum Zweck der Strafverfolgung, der Kriminalprävention, der öffentlichen Ordnung, der öffentlichen Sicherheit, der Ordnung an der Staatsgrenze, dem Schutz der Rechte, der Sicherheit und des Eigentums der betroffenen Person und anderer sowie der Vollstreckung des Haftbefehls eingeleitet werden. Durch die Durchsuchung kann die Polizei lediglich die Information erfahren, bei welchem Beherbergungsbetrieb die in den Suchkriterien angegebene Person als Nutzer aufgeführt ist, wann sie eingetroffen ist und wann sie voraussichtlich abreisen wird bzw. wann sie abgereist ist. Danach kann die Polizei unter Angabe des Zwecks der Datenabfrage die Übermittlung weiterer vom Beherbergungsbetrieb verwalteter Daten verlangen, die Datenbereitstellung erfolgt unentgeltlich.
7.2.
Die Daten werden ausschließlich der Datenverarbeiter-Firma weitergeleitet, die für den Betrieb des online-Buchungssystems zuständig ist. Name der Firma: FlexysKft.Sitz:1037 Budapest, Máramaros utca 23/a
7.3.
Die E-Mail-Adresse wird für die Datenübertragung innerhalb der Europäischen Union verschlüsselt (mit SHA256-Bit-Hash-Algorithmus) zu statistischen und analytischen Zwecken sowie für personalisierte Werbung in irreversibler Form an folgendes Unternehmen gesendet:
- Google Ireland Limited (Adresse: Google Building Gordon House, Barrow St, Dublin 4, Írország)
7.4.
Die E-Mail-Adresse wird für die Datenübertragung verschlüsselt (mit SHA256-Bit-Hash-Algorithmus) zu statistischen und analytischen Zwecken sowie für personalisierte Werbung in irreversibler Form an folgende Unternehmen gesendet:
- META Inc (1601 WILLOW ROAD MENLO PARK, CA 94025 -USA)
- Microsoft Inc (One Microsoft Way. Redmond, Washington 98052-6399-USA)
- Hinsichtlich Punkt 7.1.: Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen
- Hinsichtlich Punkt 7.2.: Vertragserfüllung (Betrieb des Hotelmanagementsystems)
- Hinsichtlich Punkte 7.3. und 7.4.: Zustimmung des Betroffenen
Der Betroffene hat das Recht
- es erfolgt kein Profiling und automatisiertes Entscheidungstreffen
Der Verantwortliche und der Datenverarbeiter speichern die Daten auf ihren eigenen PC-s, die sich am Sitz, bzw. im Fall des Datenverarbeiters im angemieteten Server-Park befinden. Der Verantwortliche und der Datenverarbeiter wählen die von ihnen benutzten informatischen Mittel so aus, dass die Bevollmächtigten auf die verwalteten Daten Zugriff haben, ihre Authentizität und Beglaubigung gesichert bleiben, ihre Unverändertheit bestätigt werden kann, und sie vor unbefugten Zugriff geschützt sind. Die Daten werden vor unbefugten Zugriff, Änderung, Veröffentlichung, Löschung oder Vernichtung, sowie vor zufälliger Vernichtung, Beschädigung, des weiteren durch Änderung der verwendeten Technik verursachte Unzugänglichkeit geschützt, so, dass der Verantwortliche um die Sicherheit der Datenverwaltung zu gewähren solche technische, organisatorische und strukturelle Maßnahmen ergreift, die die dem jeweiligen Entwicklungsgrad der Technik entsprechen.
Der Betroffene kann sich im Fall der Verletzung seiner Rechte gegen den Datenverwalter an das Gericht wenden. Zuständiges Gericht ist der Gerichtshof Zalaegerszeg 8900 Zalaegerszeg, Várkör u. 2. Auf Wunsch des Betroffenen kann der Prozess auch am gemäß des Wohnorts oder Aufenthaltsorts des Betroffenen zuständigen Gerichtshof durchgeführt werden. Das Gericht wird in dieser Angelegenheit außertourlich verfahren.
Möglichkeit des Rechtsbehelfs, Beschwerde bei der Nationalen Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit. Name: Nationale Behörde für Datenschutz und Informationsfreiheit Sitz: 1055 Budapest, Falk Miksa utca 9-11. Postanschrift: 1363 Budapest, Pf.: 5. Telefon: 00 36 1 391 1400 Fax: 00 36 1 391 1410 E-Mail: ugyfelszolgalat@naih.hu Homepage: http://www.naih.hu
Die Datenschutzerklärung des Verantwortlichen ist auf https://kolping.hotel.hu/de/datenschutz zu erreichen.
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